Nach einem erfolgreich absolvierten Probetraining steht einer Anmeldung nichts mehr im Weg. Die bürokratischen Notwendigkeiten werden nachstehend erklärt.
Nachwuchs Administratorin
Neuanmeldung für Spieler mit österreichischer Staatsbürgerschaft
(wenn der Spieler in Österreich noch bei keinem Verein gemeldet ist)
- Unterlagen zur Anmeldung beim ÖFB mitbringen:
Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des Reisepasses, Kopie der Geburtsurkunde, Angabe der genauen Wohnadresse - ÖFB Anmeldeschein mit dem Jugendleiter ausfüllen
- Arztbesuch mit dem ausgefüllten ÖFB Anmeldeschein, um die Spieltauglichkeit bestätigen zu lassen
- ÖFB Anmeldeschein mit Arztvermerk und unterschrieben im Sekretariat abgeben
- Zahlung der Anmeldegebühr von €25,00 (beinhaltet auch den ÖFB-Spielerpass) sowie des Mitgliedsbeitrages
Neuanmeldung für Spieler mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft
(wenn der Spieler in Österreich noch bei keinem Verein gemeldet ist)
- Unterlagen zur Anmeldung beim ÖFB mitbringen:
Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des Reisepasses, Kopie der Geburtsurkunde, Kopie des Meldezettels des Spielers (nicht älter als 3 Monate), Kopie des Meldezettels eines Elternteils (nicht älter als 3 Monate) - ÖFB Anmeldeschein mit dem Jugendleiter ausfüllen
- Arztbesuch mit dem ausgefüllten ÖFB Anmeldeschein, um die Spieltauglichkeit bestätigen zu lassen
- ÖFB Anmeldeschein mit Arztvermerk und unterschrieben im Sekretariat abgeben
- Zahlung der Anmeldegebühr von € 25,00 (beinhaltet auch den ÖFB-Spielerpass) sowie des Mitgliedsbeitrages
Vereinswechsel
(wenn der Spieler in Österreich bereits bei einem Verein gemeldet ist)
Die Anmeldung von Nachwuchsspielern, die bereits bei einem Verein gemeldet sind, ist möglich:
- nach Zustimmung des Stammvereines
in den Übertrittszeiten Jänner bis März und Juli bis September - ohne Zustimmung des Stammvereines nach einer Stehzeit von 12 Monaten
gerechnet ab dem letzten Einsatz in einem Meisterschaftsspiel - ohne Zustimmung des Stammvereines durch Zwangserwerb
In den ersten beiden Juni-Wochen besteht die Möglichkeit, Spieler nach Bezahlung einer vom Fussballverband festgelegten Ausbildungsentschädigung freizukaufen. Von dieser Vorgangsweise wird allerdings nur sehr selten und nur dann Gebrauch gemacht, wenn sich die Vereine nicht einigen können.
Ausnahme ist das sogenannte „Schnupperjahr“ – dh. im ersten Jahr nach einer Neuanmeldung kann jeder Spieler (bis zum 13 Lebensjahr) den Verein auch ohne Zustimmung des Stammvereins wechseln.